WAHLEN in Deutschland

Aktuelle Themen

Nichtwähler

Die Bundestagswahl steht vor der Tür, die Deutschen sind aufgerufen ihr Wahlrecht zu nutzen, doch es gibt Einige die davon keinen Gebrauch machen: Die Nichtwähler. Bei der letzten Bundestagswahl waren es rund 15 Millionen, die ihr Stimmrecht nicht wahrnahmen oder ungültig gewählt. Prognosen gehen dieses Jahr von einem höheren Anteil aus. Die Nichtwähler haben großen Einfluss auf die Wahl so kommt es zu einer prozentualen Verschiebung aller Stimmen und die Fünf-Prozent-Hürde für Parteien liegt höher.

Nichtwähler

Stimmrecht ab 16 Jahren

Auf Kommunalebene dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits in 11 Bundesländern abtimmen. Auf Landesebene ist dies nur in vier Ländern der Fall und auf Bundesebene überhaupt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Immer wieder steht eine Herabsetzung des Wahlalters zur Debatte, wobei auch die Frage im Raum steht, ab wann man geeignete Reife erlangt hat, um wählen zu können. Auch Studien kommen zu keinem einheitlichen Ergebnis und schätzen das politische Interesse von Jugendlichen sehr unterschiedlich ein. 

Stimmrecht ab 16 Jahren

Inklusives Wahlrecht

Noch bis vor zwei Jahren waren Menschen mit Behinderung, die rechtlich betreut werden, per Gesetz von Bundestagswahlen ausgeschlossen. Interessenverbände kämpften für ein inklusives Wahlrecht und die Teilhabe an politischen Prozessen - mit Erfolg. 2019 konnte eine Gesetzesänderung vorm Bundesverfassungsgericht erwirkt werden. Dadurch dürfen 85.000 Menschen mit Behinderung bei den anstehen Bundestagswahlen erstmals wählen. 

Inklusives Wahlrecht
Mehrere Menschen in einem Pflegeheim an einem Tisch
Flickr | Eef Meijerink - CC BY-NC-ND 2.0

Sozialwahlen

Vom 11. April bis zum 11. Mai können in Deutschland 52 Millionen Wahlberechtigte die Entscheidungsorgane der gesetzlichen Versicherungen, wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, wählen. Die gewählten Gremien bestimmen dann über den Haushalt des Sozialträgers und damit über Leistungen, Bonusprogramme und Behandlungstarife. Gewählt werden können Gewerkschaften, kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder selbstorganisierte Verbände von Versicherten.

Sozialwahlen
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