sebibrux (flickr) | CC BY-NC 2.0

Neue GRUNDSICHERUNG

Ratgeber zur neuen Grundsicherung: Erfahre, wer Anspruch hat, wie du sie beantragst und welche Änderungen ab 2026 wichtig sind. Dein Recht auf Unterstützung.

SGB II - Ein Stapel von Dokumenten, darunter ein Prospekt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und verschiedene Informationsblätter.
sebibrux (flickr) | CC BY-NC 2.0

Ratgeber zur Neue Grundsicherung

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, worum es bei der neuen Grundsicherung bzw. der Bürgergeld-Reform geht: Du erfährst, welche Leistungen dazugehören, welche Pflichten bestehen und wo weiterhin Hürden, Unsicherheiten und typische Fehlerquellen liegen. Die Reform der Grundsicherung ab Mitte 2026 steht vor der zentralen Herausforderung, nicht nur Leistungen neu zu ordnen, mehr Anreiz zur Arbeit zu schaffen (ggf. mit Druck), sondern auch das Vertrauen der Betroffenen in ein gerechtes und verlässliches Sicherungssystem zurückzugewinnen.

Grundsicherung allgemein ist eine staatliche Hilfe für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Sie soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Die Grundsicherung deckt grundlegende Kosten wie Essen, Kleidung, Strom, Heizung und Wohnen ab. Sie ist keine Almosenleistung, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch.

Grundsicherung ist für viele Menschen ein sensibles und oft auch schambesetztes Thema. Sie betrifft längerfristig arbeitslose Personen, ältere Menschen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Personen, deren Einkommen trotz jahrzehntelanger Arbeit nicht zum Leben reicht. Die steigenden Zahlen zeigen deutlich, dass es sich längst nicht mehr um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem sozialer Absicherung.

Hier findest du unsere Ressourcen über die ➡️ Neue Grundsicherung

*****

Mit der Neuausrichtung der Grundsicherung für arbeitssuchende Personen (SGB II) ab Mitte 2026 verspricht die Politik Vereinfachungen, mehr Transparenz und einen würdevolleren Zugang zu Leistungen. Ob diese Reform tatsächlich zu weniger Bürokratie, faireren Regelungen und besserer sozialer Teilhabe führt, ist jedoch fraglich und bleibt abzuwarten.

Am 15. Januar fand die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag statt. Einzelne Bestimmungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Evtl. ist vor der zweiten und dritte Lesung noch eine Anhörung geplant.

Besuche unbedingt auch unsere Ratgeber zur Grundsicherung allgemein, Bürgergeld, Kindergrundsicherung, Hartz IV oder ALG II, Bedingungslose Grundeinkommen, Arbeitslosigkeit und Obdachlosigkeit.

„Der beste Sozialstaat ist der, der den Menschen hilft, sich selbst zu helfen.“ - Willy Brandt

*****

Bürgergeld macht ein Zwölftel des Bundeshaushalts aus
statista - CC BY-ND 3.0

Das Wichtigste zur neuen Grundsicherung ab Juli 2026

Die Reform bringt weitreichende Änderungen mit sich. Bereits bei zwei bis drei Meldeversäumnissen können die Leistungen künftig um 30 bis 100 Prozent gekürzt werden – ausgenommen sind Kinder und chronisch Kranke. Damit gehen die Sanktionen deutlich über die früheren Hartz-IV-Regelungen hinaus. Zudem sind bei Bedarf Hausbesuche durch Mitarbeitende der Jobcenter vorgesehen. Gleichzeitig entfällt die Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft und beim Vermögen.

Zum 1. Juli 2026 treten die zentralen Änderungen der neuen Grundsicherung in Kraft. Dazu gehören vor allem die Umbenennung des bisherigen Bürgergeldes, die stärkere Ausrichtung der Jobcenter auf eine schnellere Vermittlung in Arbeit sowie verschärfte Mitwirkungspflichten für Leistungsbeziehende. Bereits ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Regeln zu Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen. Auch die erweiterten Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Jobcenter können angewendet werden. Weitere Elemente der Reform werden dagegen erst schrittweise im Laufe des Jahres umgesetzt: Dazu zählen Anpassungen bei Verwaltungsverfahren, die vollständige Umstellung der Jobcenter-Systeme sowie die praktische Anwendung neuer Regelungen etwa bei Förderinstrumenten und Beratungsangeboten.

Ein zentrales Ziel der Reform ist der Vorrang der Arbeitsvermittlung: Die Jobcenter sollen Leistungsbeziehende künftig schneller in Beschäftigung bringen, während Weiterbildungen stärker danach bewertet werden, ob sie unmittelbar die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt verbessern. Auch die Betreuung von Eltern im Leistungsbezug soll stärker an der Erwerbsaufnahme ausgerichtet werden. Eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt soll möglich sein, sobald eine verlässliche Kinderbetreuung gewährleistet ist; eine feste Altersgrenze von 14 Monaten ist dabei nicht als allgemeine gesetzliche Regelung vorgesehen. Der Regelbedarf für eine alleinstehende erwachsene Person bleibt unverändert bei 563 Euro monatlich.

Wer in einer als unangemessen eingestuften Wohnung lebt, muss künftig einen Teil der Miete selbst tragen. Das Schonvermögen richtet sich nach dem Alter und beträgt maximal 20.000 Euro. Positiv ist die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten: Die Freibeträge für Erwerbstätige werden erhöht, etwa auf 30 Prozent bei Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro.

Die Leistungskürzungen treffen voraussichtlich nicht in erster Linie die sogenannten „Totalverweigerer“. Studien zufolge umfasst diese Gruppe lediglich 0,4 bis 0,6 Prozent aller Leistungsbeziehenden, also etwa 16.000 bis 33.000 Menschen. Dagegen können Alleinerziehende, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder prekären Lebensverhältnissen schon durch wenige Meldeversäumnisse existenziell gefährdet werden. Der Wegfall der Karenzzeit bei den Wohnkosten verschärft die Lage zusätzlich, denn bezahlbare kleine Wohnungen sind besonders in Städten knapp. Die Folge können Armut, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit sein.

Auch die Jobcenter stehen vor großen Herausforderungen. Mehr Kontrollen, rechtssichere Verfahren und Hausbesuche erhöhen den Verwaltungsaufwand, obwohl die Behörden seit Jahren personell und finanziell unterbesetzt sind. Die angekündigten Milliarden-Einsparungen erscheinen daher fraglich: Im Gesetz sind für 2026 lediglich 86 Millionen Euro vorgesehen. Die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ist nur indirekt betroffen, da vor allem die Regelsätze angepasst werden. Dennoch bezogen bereits Ende 2024 rund 1,26 Millionen Menschen diese Leistung – 4,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Das unterstreicht den wachsenden Handlungsbedarf bei Altersarmut und dauerhafter Erwerbsminderung.

*****

Wichtige Fakten zum Bürgergeld - bis Mitte 2026

Im Jahr 2025 bezogen rund 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld. Davon waren 1,8 Millionen arbeitslos gemeldet, weitere 1,8 Millionen waren Kinder. Viele Leistungsbeziehende sind Alleinerziehende, pflegende Angehörige oder befinden sich in Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahmen.

Rund 60 Prozent der erwerbsfähigen Empfänger haben keinen Berufsabschluss. Häufig erschweren gesundheitliche oder psychische Probleme, fehlende Kinderbetreuung oder mangelnde Sprachkenntnisse den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind heute vier von fünf offenen Stellen Fachkräftestellen, während viele Arbeitslose lediglich für Helfertätigkeiten qualifiziert sind. Anfang 2026 blieb der Regelsatz unverändert. Rund 706.000 Bürgergeldempfänger kamen aus der Ukraine, darunter etwa 200.000 Kinder. Zudem waren rund 800.000 Erwerbstätige trotz Arbeit auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen.

Die Ausgaben für das Bürgergeld beliefen sich 2025 auf rund 52 Milliarden Euro und entsprachen etwa 10,3 Prozent des Bundeshaushalts. Davon entfielen 2024 24,7 Milliarden Euro auf deutsche und 22,2 Milliarden Euro auf ausländische Staatsangehörige, darunter 6,3 Milliarden Euro auf Geflüchtete aus der Ukraine.

Die Verwaltungskosten lagen bei rund 7,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig beantragt nach Schätzungen nur ein Drittel bis die Hälfte der Anspruchsberechtigten überhaupt Bürgergeld. Zwar gibt es Fälle von Sozialmissbrauch, sie machen jedoch nur einen kleinen Teil des Systems aus. Die eigentlichen Herausforderungen bleiben der Fachkräftemangel, fehlende Qualifikationen und die schwierige Lage vieler Leistungsbeziehender auf dem Arbeitsmarkt.

Tipp: Unser Ratgeber zum Bürgergeld

*****

Zwei alte Frauen auf einem Gang
sarcifilippo - Pixabay

Politische Einordnung der neuen Grundsicherung:

Die geplante Reform der Grundsicherung wird von ihren Kritikern als ein Gesetz gesehen, das unter erheblichem politischem Druck – insbesondere durch die Debatten von CDU/CSU und AfD – entstanden sei. Aus ihrer Sicht lenkt die Reform von den eigentlichen strukturellen Problemen des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherung ab und setzt stattdessen auf öffentlichkeitswirksamen Aktionismus. Innerhalb der SPD ist das Vorhaben umstritten; ein von Franziska Drohsel initiiertes Mitgliederbegehren gegen Teile der Reform läuft, dürfte den Gesetzgebungsprozess jedoch voraussichtlich nicht mehr beeinflussen. Kritik kommt außerdem von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Bündnis Sahra Wagenknecht.

Wie steht die Opposition zur neuen Grundsicherung?

Die Linke kritisiert die geplante neue Grundsicherung ab 2026 scharf, insbesondere die pauschalen Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU), da dies Umzugszwang und Obdachlosigkeit droht. Die Linksfraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek nannte es eine "faktenfreie Hetzkampagne". Die Sanktionen, die ohnehin nur wenige Menschen beträfen, brächten nichts. Nötig seien stattdessen umfassende Investitionen in die Aus- und Weiterbildung.

Der Grünen-Politiker Timon Dzienus sagte, die Koalition habe bei den Sanktionen "maßlos übertrieben" und vermutlich verfassungswidrige Regeln vorgelegt. Die Reform sei insgesamt "katastrophal für die betroffenen Menschen" und spare nicht einmal in nennenswertem Umfang Geld. - Aus Sicht der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy hingegen geht die Reform noch lange nicht weit genug.

Stelllungnahmen der Wohlfahrtsverbände

Bündnis warnt: Neue Grundsicherung verschärft soziale Not und Wohnungslosigkeit - Paritätischer Gesamtverband 15.01.26

Anlässlich der Bundestagsdebatte über die neue Grundsicherung kritisieren Gewerkschaften sowie Wohlfahrts- und Sozialverbände den Gesetzentwurf deutlich. Die geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen, könnten Betroffene aber bis zum Wohnungsverlust treffen. Statt bei den Ärmsten zu sparen, sollte die Politik nach Ansicht der Verbände organisierte Steuerhinterziehung und Steuerbetrug stärker bekämpfen, die den Staat jährlich Milliarden kosten. Sie appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren nachzubessern.

Die Verbände lehnen den Vermittlungsvorrang ab, weil er Qualifizierung und nachhaltige Arbeitsmarktintegration erschwere. Ebenso fordern sie den Verzicht auf 100-Prozent-Sanktionen, da insbesondere Familien, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und psychisch Erkrankte betroffen sein können. Auch die geplanten Einschränkungen bei den Kosten der Unterkunft sehen sie kritisch, weil sie Mietschulden, Zwangsräumungen und Wohnungslosigkeit begünstigen könnten. Stattdessen fordern sie mehr bezahlbaren Wohnraum sowie wirksamere Maßnahmen gegen überhöhte Mieten und Mietwucher.

Stellungnahmen angehörter Stakeholder am 12. und 18. September (BMAS) - ganz unten auf der Seite

*****

Balkendiagramm zeigt die Entwicklung von Energieressourcen und Anstellungszahlen nach Altersgruppen von 2004 bis 2023.
Destatis

Was sagen Experten zur Bürgergeld-Reform?

Empfohlene Stellungnahmen:

  • Tagesschau (Video, Prof. Stefan Sell - Sozialwissenschaftler, Uni Koblenz) 30.12.25
  • Tagesschau (Video, Joachim Rock - Paritätischer Wohlfahrtsverband) 15.01.26
  • Tagesschau (Video, Prof. Christoph Butterwegge (Politikwissenschaftler, Uni Köln) 04.08.25
  • Christoph Butterwegge im nd 17.10.25
  • Tagesschau (Video, Joachim Rock – Paritätischer Gesamtverband) 15.01.26
  • DGBStellungnahmen zur Bürgergeld-Reform und neuen Grundsicherung 2026
  • SoVD - Neue Grundsicherung kann zu sozialer Not führen 2026
  • Diakonie DeutschlandKritik an der neuen Grundsicherung 21.04.26

Empfohlene Beiträge:

  • diverse Tagesschau Beiträge zur Grundsicherung
  • Die Anstalt 08.10.24 - Die wahren Zahlen zum Bürgergeld (must watch) - Fakten Check dazu, Seite 25-28
  • Die Anstalt 11.02.25 - Mehr Arbeit, weniger Bürgergeld: Die Zukunft laut Merz’ Agenda 2030 - ab 10:00 min
  • Die Anstalt 11.03.25 - Merz 3000 im Einsatz: Schreddert er Deutschlands Sozialstaat? - ab 5:38 min
  • Monitor ...
  • frontal 20.08.25 - Was läuft falsch beim Bürgergeld? ...
  • MDR investigativ 10.02.25 - Zwei Jahre Bürgergeld - wie geht’s weiter für Menschen ohne Job?
  • MDR – Fakt ist 11.03.26 - „Bürgergeld geht – Grundsicherung kommt – Probleme bleiben?“
  • Tagesschau 05.03.26 – „Was bedeutet das Ende des Bürgergelds?“
  • Tagesschau (Reportage) 30.06.26 – Was die neue Grundsicherung für Betroffene bedeutet.
  • taz 01.07.26 - Mehr Druck, mehr Sanktionen
  • taz 01.07.26 - Sinnlose Wohnungssuche auf Befehl vom Jobcenter
  • WiSo ...

Beitrag von Sahra Wagenknecht 22.10.25 und Artikel in der taz 19.01.26, Bärbel Bas (SPD), ...

Gut zu wissen:

  • Wichtiger Begriff: Erwerbsfähigkeit - wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann, d.h. aber noch lange nicht, daß es eine Arbeit für die Menschen gibt.
  • Nur wer erwerbsfähig ist, kann auch die Leistungen der Grundsicherung für Erwerbssuchende bekommen.
  • Nach 1-1,5 Jahren Arbeitslosigkeit, gibt es kein ALG mehr, sondern den Regelsatz = sozialer Absturz in die Armut

*****

Autor: Dr. Norbert Stute, Datum: 06.01.26, Update 14.07.26 - Artikel lizenziert unter CC BY-SA 4.0

Work in Progress. Hinweise und Mitarbeit willkommen