Frau mit einem Zettel, auf dem Bürgergeld steht
Jasi - KI generiert

Ratgeber zu ➡️ Bürgergeld

Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das frühere Hartz-IV-System abgelöst und ist die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Ziel ist es, finanzielle Absicherung zu gewährleisten und zugleich bessere Chancen für den (Wieder-)Einstieg in Arbeit zu schaffen. Neben einem monatlichen Regelsatz gibt es Unterstützung bei Miete, Heizung und weiteren Bedarfen.

Anders als das frühere System legt das Bürgergeld größeren Wert auf Qualifizierung und Weiterbildung, verzichtet in den ersten Monaten auf strenge Sanktionen und hat höhere Freibeträge. Für viele Betroffene ist es jedoch mehr als eine reine Geldleistung – es ist eine Lebensgrundlage, die Stabilität in schwierigen Zeiten bieten soll. Dennoch bleibt es umstritten: Zwischen sozialer Absicherung und Arbeitsanreiz muss ein sensibler Balanceakt gelingen.

Bei Bessere Welt Info findest du Infos, Artikel und Videos zum Thema.

Das Bürgergeld ist mehr als nur eine finanzielle Unterstützung. Es ist ein Zeichen der Anerkennung und Würde für Menschen, die in schwierigen Lebenslagen sind.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Anspruchsvoraussetzungen

Das Bürgergeld steht erwerbsfähigen Personen zwischen 15 Jahren und dem regulären Renteneintrittsalter zu, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch im Haushalt lebende Partner und Kinder werden bei der Berechnung berücksichtigt. Wichtig ist, dass man in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nicht erwerbsfähige Angehörige – z. B. Kinder unter 15 – erhalten Sozialgeld. Anspruch besteht auch für Menschen, die nur ergänzende Leistungen benötigen, etwa weil der Lohn zu niedrig ist. Ein Unterschied zu Hartz IV liegt in der großzügigeren Schonfrist beim Vermögen und bei den Unterkunftskosten in den ersten zwölf Monaten („Karenzzeit“). Der Anspruch wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Diese klaren Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass das Bürgergeld gezielt bei denjenigen ankommt, die es tatsächlich benötigen.

Statistik
Statista

Höhe des Bürgergeldes

Seit Januar 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro pro Monat, für Paare jeweils 506 Euro. Kinder erhalten je nach Alter zwischen 357 Euro und 471 Euro. Diese Beträge werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter in der Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung. Anders als beim Arbeitslosengeld I, das sich am vorherigen Einkommen orientiert, deckt das Bürgergeld nur den grundlegenden Lebensbedarf.

Kindergeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet, da es eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der Kinder ist. Das bedeutet: Es mindert den Bürgergeldanspruch in entsprechender Höhe, weil es bereits einen Teil des Bedarfs deckt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei volljährigen Kindern mit eigenem Anspruch – kann es direkt an diese ausgezahlt werden, ohne den Anspruch der Eltern zu verringern.

Das Ziel ist die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, nicht der Erhalt des bisherigen Lebensstandards. Wer zusätzliche Bedürfnisse hat, z. B. bei chronischer Krankheit oder Schwangerschaft, kann Mehrbedarfszuschläge beantragen. Kritiker bemängeln, dass die Regelsätze trotz Anpassungen oft nicht ausreichen, um steigende Lebenshaltungskosten realistisch zu decken – gerade in Großstädten mit hohen Mieten.

Unterschiede zu Hartz IV (ALG II)

Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 Hartz IV, bringt aber einige Verbesserungen mit sich. Während bei Hartz IV strenge Sanktionen schon bei kleineren Pflichtverletzungen drohten, setzt das Bürgergeld in den ersten sechs Monaten auf eine „Vertrauenszeit“ ohne Kürzungen. Die Regelsätze sind beim Bürgergeld höher, ebenso die Freibeträge für Erwerbseinkommen. Die Karenzzeit bei Miete und Vermögen erlaubt, dass in den ersten zwölf Monaten bestehende Wohnkosten übernommen werden und Ersparnisse bis zu 40.000 Euro unangetastet bleiben. Zudem liegt ein stärkerer Fokus auf Qualifizierung: Langfristige Weiterbildungen werden besser gefördert, um nachhaltige Jobchancen zu schaffen. Trotzdem bleibt das Bürgergeld wie Hartz IV bedarfsorientiert – es ersetzt nicht das Einkommen, sondern gleicht es bis zum Existenzminimum aus. Die Grundidee: weniger Druck, mehr Chancen. Ob dieser Kulturwandel in der Praxis ankommt, hängt stark von der Umsetzung in den Jobcentern ab.

Unterschiede zum Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Anspruch darauf haben nur Personen, die zuvor mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und beträgt in der Regel 60 % (67 % mit Kind) des letzten Nettogehalts. Die Bezugsdauer liegt je nach Alter und Versicherungszeit zwischen 6 und 24 Monaten. Bürgergeld hingegen ist steuerfinanziert, bedarfsorientiert und unabhängig von vorherigen Beitragszahlungen. Wer nach Ablauf des ALG I noch keine Arbeit gefunden hat und keine ausreichenden Rücklagen besitzt, kann Bürgergeld beantragen. Während ALG I den bisherigen Lebensstandard teilweise erhält, ist Bürgergeld auf das Existenzminimum ausgerichtet. Viele empfinden den Wechsel als finanziellen Einschnitt, der mit Anpassungen im Alltag verbunden ist. Gleichzeitig bietet das Bürgergeld auch Menschen ohne Beitragszeiten einen Anspruch auf Unterstützung. Tipp: Unsere Links zu Arbeitslosigkeit

Hertz4 durchgestrichen, dann Bürgergeld
Tim Reckmann - CCNull

Auf einen Blick:

Bürgergeld (ab 2023)

  • Anspruch: Erwerbsfähige Personen ohne ausreichendes Einkommen/Vermögen
  • Bezugsdauer: Grundsätzlich unbegrenzt, Bewilligung meist 12 Monate
  • Regelsatz (2025): 563 € für Alleinstehende, 506 € pro Partner
  • Kinderregelung: 357–471 € je nach Alter
  • Miete & Heizkosten: Tatsächliche Kosten in 12-monatiger Karenzzeit, danach nur „angemessene“ Kosten
  • Vermögensfreibeträge: 40.000 € pro Person in Karenzzeit, danach 15.000 €
  • Freibeträge Erwerbseinkommen: 30 % von 520–1.000 €, 10 % über 1.000 €
  • Sanktionen: Max. 30 % Kürzung nach 6 Monaten, keine Totalsperre
  • Weiterbildung: Umfassende Förderung, Weiterbildungsgeld (150 €) und Bonus (75 €)
  • Pflichten: Mitwirkungspflichten, Bewerbungen, Teilnahme an Maßnahmen
  • Finanzierung: Steuerfinanziert
  • Ziel: Würdevolle Unterstützung, bessere Chancen auf Qualifizierung und Job

Hartz IV (bis 2022)

  • Anspruch: Gleich wie Bürgergeld (SGB II)
  • Bezugsdauer: Grundsätzlich unbegrenzt
  • Regelsatz: Ca. 449 € für Alleinstehende (2022)
  • Kinderregelung: Ähnlich wie Bürgergeld
  • Miete & Heizkosten: Übernahme nur „angemessener“ Kosten, keine Karenzzeit
  • Vermögensfreibeträge: Niedriger, keine Karenzzeit
  • Freibeträge Erwerbseinkommen: 20 % Freibetrag bei 100–1.000 €
  • Sanktionen: Strengere Kürzungen, auch Totalsperren möglich
  • Weiterbildung: Weniger Fokus auf langfristige Maßnahmen
  • Pflichten: Strengere Mitwirkungspflichten, hohe Sanktionierung
  • Finanzierung: Steuerfinanziert
  • Ziel: Schnelle Vermittlung in Arbeit, Druck durch Sanktionen

Arbeitslosengeld I (ALG I)

  • Anspruch: Arbeitnehmer mit mindestens 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Bezugsdauer: 6 bis 24 Monate (je nach Alter und Versicherungszeit)
  • Höhe: Ca. 60 % (67 % mit Kind) des letzten Nettogehalts
  • Kinderregelung: Nicht relevant (Ersatzleistung für Einkommen)
  • Miete & Heizkosten: Nicht enthalten
  • Vermögen: Keine Rolle
  • Freibeträge Erwerbseinkommen: Nicht relevant
  • Sanktionen: Keine, da Versicherungsleistung
  • Weiterbildung: Nicht im Bürgergeld enthalten, separate Förderung möglich
  • Pflichten: Meldung bei Arbeitslosigkeit, aktive Arbeitssuche
  • Finanzierung: Beitragsfinanziert (Arbeitslosenversicherung)
  • Ziel: Einkommensersatz während Arbeitslosigkeit

Geschäftsfrau
Geralt - Pixabay

Weiterbildung und Qualifizierung

Das Bürgergeld setzt stärker auf langfristige berufliche Qualifizierung als Hartz IV. Gefördert werden nicht nur kurzfristige Maßnahmen, sondern auch längere Weiterbildungen mit anerkanntem Berufsabschluss. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung macht, kann zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat erhalten. Für berufsorientierte Grundbildung oder Sprachkurse gibt es ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich. Ziel ist es, Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren, statt nur kurzfristige Jobs zu vermitteln. Insbesondere Langzeitarbeitslose sollen so bessere Chancen auf stabile Beschäftigung erhalten. Laut Bundesagentur für Arbeit nehmen seit der Reform mehr Leistungsbeziehende an längeren Qualifizierungsmaßnahmen teil. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Angebote regional sehr unterschiedlich und nicht immer praxisnah sind.

Vermögensfreibeträge und Karenzzeit

Beim Bürgergeld gilt in den ersten zwölf Monaten eine großzügigere Vermögensschonfrist: Bis zu 40.000 Euro pro erwachsene Person dürfen behalten werden, ohne dass dies auf die Leistung angerechnet wird. Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 Euro hinzu. Auch die Kosten für die bisherige Wohnung werden während der Karenzzeit vollständig übernommen, selbst wenn sie über den üblichen Angemessenheitsgrenzen liegen. Nach Ablauf der Karenzzeit sinkt der Freibetrag auf 15.000 Euro pro Person, und die Miete wird nur noch in „angemessener Höhe“ gezahlt. Diese Regelung soll den Betroffenen Zeit geben, sich finanziell zu stabilisieren, ohne sofort in eine kleinere Wohnung ziehen oder Ersparnisse vollständig aufbrauchen zu müssen. Kritiker sehen hier jedoch Anreize, Vermögen zu verbrauchen, statt es langfristig zu erhalten.

Tipp: Unser Ratgeber zu Armut und Reichtum

Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

Ein Kernanliegen des Bürgergeldes ist es, Arbeit attraktiver zu machen. Deshalb wurden die Freibeträge für Erwerbseinkommen erhöht: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro brutto verdient, darf 30 % davon behalten – vorher waren es 20 %. Bei Einkommen über 1.000 Euro gilt ein Freibetrag von 10 %. Minijobs bis 520 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Jugendliche und junge Erwachsene dürfen ihr Einkommen aus Ferienjobs und Nebenjobs während der Schul- oder Ausbildungszeit vollständig behalten. Ziel ist es, den Übergang von staatlicher Unterstützung in eigenständige Erwerbstätigkeit zu fördern. Dennoch kritisieren manche, dass die Anrechnung bei höheren Einkommen zu hoch ansetzt und damit die Motivation bremst, mehr zu arbeiten. Befürworter sehen in den neuen Freibeträgen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung.

Tipp: Unser Ratgeber zu Erwachsenenbildung

Hand mit Kleingeld
Cottonbro Studios - Pexels

Sanktionen und Pflichten

Das Bürgergeld setzt in den ersten sechs Monaten auf eine „Vertrauenszeit“, in der keine Sanktionen wegen Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Danach können bei wiederholten Verstößen gegen Eingliederungsvereinbarungen oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von Terminen Kürzungen erfolgen – maximal 30 % des Regelsatzes. Eine vollständige Streichung der Leistungen ist nicht mehr möglich.

Die Idee dahinter: Mehr Kooperation statt Druck, um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden zu fördern. Trotzdem bleiben Mitwirkungspflichten bestehen: Bewerbungen, Teilnahme an Maßnahmen und das Melden von Änderungen sind verpflichtend. Gegner der Reform befürchten, dass fehlende Sanktionen in der Anfangszeit die Arbeitsaufnahme verzögern könnten, während Befürworter auf mehr Eigenmotivation und nachhaltigere Integration setzen.

Unterkunfts- und Heizkosten

In der zwölfmonatigen Karenzzeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, auch wenn sie über den örtlichen Angemessenheitsgrenzen liegen. Danach werden nur noch „angemessene“ Kosten übernommen, wobei die Grenzen je nach Region stark variieren. Die Heizkosten werden in der Regel vollständig übernommen, wenn sie nicht als „unangemessen hoch“ gelten. Für Eigenheimbesitzer können auch Zinsen für Hypothekendarlehen berücksichtigt werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Betroffene in der Anfangsphase gezwungen sind, ihre Wohnung zu verlassen. Kritisch wird angemerkt, dass nach der Karenzzeit viele Umzüge drohen – besonders in Ballungsräumen mit hohen Mieten. Befürworter sehen in der Regelung eine wichtige soziale Stabilisierung in der Krise.

Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige

Leben in einem Haushalt Personen, die nicht erwerbsfähig sind – z. B. Kinder unter 15 oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen –, erhalten sie statt Bürgergeld Sozialgeld. Die Höhe entspricht den Regelsätzen des Bürgergeldes für die jeweilige Altersgruppe. Anspruch besteht nur, wenn mindestens ein erwerbsfähiges Mitglied im Haushalt Bürgergeld bezieht. Auch hier werden Unterkunfts- und Heizkosten anteilig übernommen. Sozialgeld ist damit ein integraler Bestandteil der Grundsicherung, um sicherzustellen, dass die gesamte Bedarfsgemeinschaft abgesichert ist. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass Sozialgeld nicht an arbeitsmarktbezogene Pflichten gebunden ist.

pro und contra Bürgergeld
Jasi - KI generiert

Kritik und gesellschaftliche Debatte

Das Bürgergeld ist politisch umstritten. Befürworter betonen die höhere Würdeorientierung, die besseren Chancen auf Weiterbildung und die Entlastung in der Anfangsphase. Kritiker bemängeln, dass es zu geringe Anreize gebe, schnell wieder Arbeit aufzunehmen, und dass es in Zeiten des Fachkräftemangels ein falsches Signal sende. Arbeitgeberverbände warnen vor einer „Entkopplung“ von Arbeit und Einkommen, während Sozialverbände die Regelsätze für zu niedrig halten. Umfragen zeigen, dass die Bevölkerung gespalten ist: Während viele die Reform als sozialen Fortschritt sehen, befürworten andere strengere Pflichten und niedrigere Leistungen. Die Debatte berührt Grundfragen von Gerechtigkeit, Solidarität und Eigenverantwortung in einer modernen Gesellschaft.

Befürworter

  • SPD
    • Bürgergeld beibehalten und aktiv weiterentwickeln
    • Fokus auf Qualifizierung, Weiterbildung, individuelle Beratung & Förderung
  • Bündnis 90/Die Grünen
    • Bürgergeld sichern mit Verbesserungen (z.B. bei Hinzuverdienstgrenzen, Antragsverfahren)
    • Stärkerer Fokus auf Qualifizierung und digitale Abläufe

Gegner bzw. mit Reformforderungen

  • CDU/CSU
    • Bürgergeld in aktueller Form abschaffen, durch „Neue Grundsicherung“ ersetzen
    • Verschärfte Sanktionen, Wegfall der Karenzzeit, striktere Vermögensprüfung
  • FDP
    • Bürgergeld grundsätzlich reformieren oder reduzieren
    • Forderung nach „aktiver Bringschuld“, härteren Zumutbarkeitsregeln, Regelsatzsenkungen
  • AfD
    • Abschaffung des Bürgergelds, stattdessen „aktivierende Grundsicherung“
    • Einschränkungen bei Zugang (z. B. nur nach 10 Jahre Sozialversicherung), Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit, biometrische Kontrollen
  • Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
    • Bürgergeld ablehnen, stattdessen leistungsstarke Arbeitslosenversicherung & faire Grundsicherung

Weiterführende Kritik bzw. Alternativmodelle

  • Die Linke
    • Bürgergeld als sanktionsfreie Mindestsicherung weiterentwickeln
    • Regelsatz deutlich erhöhen (z. B. ca. 1.400 €), armenvermeidend gestalten

Stempel "Bürgergeld"
Tim Reckmann - CCNull

Wenn du Bürgergeld beantragen möchtest

  • Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Melde dich beim zuständigen Jobcenter deines Wohnorts.
  • Antragsformular besorgen: Online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder direkt im Jobcenter erhältlich.
  • Persönliche Daten bereithalten: Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung.
  • Einkommens- und Vermögensnachweise: Lohnabrechnungen, Kontoauszüge (meist 3 Monate), Nachweise über Ersparnisse.
  • Miet- und Heizkostenbelege: Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenabrechnung, Heizkostenbelege.
  • Bedarfsgemeinschaft angeben: Angaben zu Partner, Kindern oder Mitbewohnern, die im selben Haushalt leben.
  • Fristen beachten: Bürgergeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – nicht rückwirkend!
  • Unterlagen vollständig einreichen: Fehlende Dokumente können die Bearbeitung verzögern.
  • Nachfragen erlaubt: Bei Unklarheiten im Antrag ruhig beim Jobcenter nachfragen oder Beratungshilfe nutzen.

Fazit – Mehr als nur Geld

Bürgergeld ist nicht nur eine Zahl auf einem Kontoauszug. Es bedeutet für viele Sicherheit,Menschenwürde und die Chance, in schwierigen Zeiten nicht den Boden unter den Füßen zu verlieren. Die Reform versucht, mehr Vertrauen in die Menschen zu setzen und ihnen Zeit zur Neuorientierung zu geben. Doch sie lebt von einer Balance: zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung, zwischen Solidarität und Leistungsanreiz. Hinter jedem Antrag stehen Geschichten von Lebensbrüchen, Neuanfängen und dem Willen, wieder Fuß zu fassen. Ob das Bürgergeld als gesellschaftliches Versprechen eingelöst wird, hängt nicht allein von Gesetzen ab – sondern von der Art, wie wir als Gemeinschaft mit den Schwächeren umgehen. Es ist ein Spiegel unserer Werte und ein Prüfstein dafür, wie ernst wir es mit sozialem Zusammenhalt meinen.

Autorin: Jasmin, 13.08.25 - Artikel lizenziert unter CC BY-SA 4.0

Für mehr Infos lies unten weiter ⬇️