Das Friedensgebot der deutschen Verfassung ist ein klarer Auftrag: Deutschland soll dem Frieden dienen. Die Präambel und Artikel 26 des Grundgesetzes machen unmissverständlich deutlich, dass das Streben nach Frieden ein zentrales Ziel ist. Es geht darum, Konflikte diplomatisch zu lösen und militärische Gewalt zu vermeiden.

Deutschland verpflichtet sich, keine Angriffskriege zu führen und internationale Zusammenarbeit zu fördern. Diese Prinzipien sind nicht nur Idealvorstellungen, sondern konkrete Leitlinien für die Politik. Sie fordern, dass alle politischen Maßnahmen darauf abzielen, Frieden zu sichern und zu fördern, sowohl innerhalb des Landes als auch in der Weltgemeinschaft.