Die Notstandsgesetze in Deutschland, offiziell als "Gesetze zur Ergänzung des Grundgesetzes" bekannt, wurden 1968 eingeführt. Sie sollten dem Staat ermöglichen, in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben. Kritiker sahen darin jedoch eine Bedrohung für die Demokratie und Bürgerrechte. Die Gesetze erlauben es der Regierung, im Falle eines inneren oder äußeren Notstands bestimmte Grundrechte einzuschränken, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Dazu gehören Maßnahmen wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, das Abhören von Telefonen oder die Kontrolle von Post. Die Einführung dieser Gesetze führte zu heftigen Protesten, insbesondere von der Studentenbewegung, die eine Aushöhlung der demokratischen Rechte befürchtete. Trotz aller Kontroversen bleiben die Notstandsgesetze ein fester Bestandteil der rechtlichen Landschaft Deutschlands, immer bereit für den Fall der Fälle, aber stets mit einem wachsamen Auge der Öffentlichkeit darauf gerichtet.