Staatsbürgerschaft in Österreich

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt primär durch Abstammung oder Verleihung. Die Einbürgerung erfordert in der Regel einen zehnjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich, einen gesicherten Lebensunterhalt, Unbescholtenheit sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Zudem muss die bisherige Staatsbürgerschaft grundsätzlich aufgegeben werden. [1, 2, 3, 4, 5]

Die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte für die Einbürgerung im Überblick:

1. Allgemeine Voraussetzungen

  • Aufenthaltsdauer: Mindestens 10 Jahre ununterbrochener, rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich, davon mindestens 5 Jahre niedergelassen. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. EWR-Bürger, anerkannte Flüchtlinge oder sehr gute Deutschkenntnisse) ist eine vorzeitige Verleihung bereits nach 6 Jahren möglich. [1, 2, 3, 4, 5]
  • Lebensunterhalt: Der eigene Lebensunterhalt muss durch regelmäßige, feste Einkünfte gedeichert sein. [1, 2, 3]
  • Unbescholtenheit: Einwandfreies Vorstrafenregister. Schwere Verwaltungsstrafen oder laufende Strafverfahren können die Verleihung verhindern. [1, 2]
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 sind verpflichtend.
  • Grundwissen: Kenntnisse über die demokratische Ordnung und die Geschichte Österreichs bzw. des jeweiligen Bundeslandes. [1]

2. Notwendige Unterlagen

Für die Einreichung werden unter anderem benötigt: [1]

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular und Personenstandserklärung
  • Geburtsurkunde und Nachweis der Staatsbürgerschaft (der Herkunftsnation)
  • Meldezettel und aktuelle Strafregisterbescheinigung
  • Nachweise über das Einkommen (z.B. Lohnzettel) der letzten Monate
  • Nachweis über die Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat) [1, 2]

3. Kosten

Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft fallen Bundesgebühren an. Diese belaufen sich auf ca. 1.126 bis 1.448 Euro (je nach Verleihungsgrundlage) sowie ca. 322 Euro für minderjährige Kinder. Hinzu kommen weitere kleine Gebühren für Urkunden und Beglaubigungen. [1]

4. Hilfreiche Ressourcen und Links

  • Erste Schritte: Offizielle Informationen und Einbürgerungsvoraussetzungen finden Sie zentral auf Österreich.gv.
  • Bundeslandspezifische Infos: Spezifische Details für Wien bietet die Stadt Wien, für Oberösterreich das Land Oberösterreich.
  • Vorbereitung: Online-Lernunterlagen und Übungstests für die Staatsbürgerschaftsprüfung stellt Mein Weg zur Staatsbürgerschaft zur Verfügung. [1, 2]

Österreich hat eines der strengsten Staatsbürgerschaftsrechte der Welt - es wird nur noch von Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten getoppt

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Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)

Nicht jede Person, die in Österreich lebt, darf bei allen Wahlen mitbestimmen. Die Grundvoraussetzungen variieren je nach Wahlart:

  • Nationalratswahl & Bundespräsidentenwahl:
    • Man muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
    • Man muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (Österreich war das erste EU-Land, das das Wahlalter auf 16 gesenkt hat).
    • Man darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein (dies betrifft in der Regel nur Personen, die wegen bestimmter schwerer Straftaten gerichtlich verurteilt wurden).
  • Gemeinderats- und Landtagswahlen:
    • Hier gibt es je nach Bundesland leichte Unterschiede, aber grundsätzlich gilt: Neben österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern dürfen in vielen Bundesländern auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wählen (oft allerdings nur bei Kommunalwahlen/Gemeinderatswahlen, nicht überall bei Landtagswahlen).
    • Drittstaatsangehörige (Menschen ohne EU- oder österreichischen Pass) sind von diesen Wahlen meist ausgeschlossen – genau auf diesen Umstand macht die Pass Egal Wahl aufmerksam.

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Was will die Pass Egal Wahl?

Die Pass Egal Wahl ist eine symbolische Protest- und Solidaritätswahl in Österreich, die von Organisationen wie SOS Mitmensch (oft gemeinsam mit Partnern wie der Diakonie oder zivilgesellschaftlichen Initiativen) ins Leben gerufen wurde.

Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  • Hintergrund: In Österreich sind über 1,5 Millionen Menschen im wahlfähigen Alter (ab 16 Jahren) von offiziellen Landtags- und Nationalratswahlen ausgeschlossen, weil sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen – obwohl sie oft schon jahrelang oder sogar ihr ganzes Leben im Land leben.
  • Ziel der Aktion: Die Pass Egal Wahl macht auf diesen großen Teil der Bevölkerung aufmerksam, der politisch keine Stimme hat. Sie setzt ein starkes Zeichen für eine Reform des Wahl- und Staatsbürgerschaftsrechts nach dem Motto: „Wer hier lebt und Steuern zahlt bzw. Teil der Gesellschaft ist, soll auch mitbestimmen dürfen.“
  • Wer darf mitmachen?
    • Alle Menschen ab 16 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, aber keinen österreichischen Pass besitzen (sie können dort ihre Stimme symbolisch abgeben).
    • Auch Menschen mit österreichischem Pass sind eingeladen, eine sogenannte Solidaritätsstimmeabzugeben, um das Anliegen zu unterstützen.
  • Ablauf: Diese symbolischen Wahlen finden meist im Vorfeld oder zeitgleich zu echten Wahlen (wie Nationalrats-, Bundespräsidenten- oder Landtags-/Gemeinderatswahlen) an temporären Wahllokalen, Universitäten oder auch an Schulen statt.

Die Ergebnisse dieser symbolischen Wahl haben zwar keine rechtliche Auswirkung auf die echte Politik, sie dienen jedoch als wichtiges Instrument der politischen Bildung und Bewusstseinsbildung.

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Ein Pass, der passt!

Die zivilgesellschaftliche Initiative „Ein Pass, der passt!“ setzt sich in Österreich für eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ein. Insbesondere fordert sie die Einführung eines sogenannten Geburtslandprinzips für Kinder, die in Österreich zur Welt kommen. Konservative und rechtspopulistische Parteien wie ÖVP und FPÖ stellen sich dagegen.

Hier sind die zentralen Kernpunkte und Hintergründe der Initiative:

1. Die Kernforderung

Die Initiative fordert, dass Kinder, die in Österreich geboren werden, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, sofern ihre Eltern bereits für einen längeren Zeitraum rechtmäßig im Land leben (ähnlich wie es beispielsweise in Deutschland geregelt ist).

  • Ohne Hürden: Die Verleihung soll direkt bei der Geburt und ohne langwierige, teure Antragsverfahren erfolgen.

2. Warum die Initiative gestartet wurde

Ins Leben gerufen wurde die Petition unter anderem von dem Migrationsforscher Rainer Bauböck, der Regisseurin Olga Kosanović und dem Demokratieforscher Gerd Valchars, unterstützt von Organisationen wie SOS Mitmensch und #aufstehn. Die Initiatoren argumentieren vor allem mit folgenden Punkten:

  • Demokratiedefizit verringern: In Österreich leben Hunderttausende junge Menschen, die hier geboren wurden und aufwachsen, aber rechtlich als Ausländer gelten. Da sie keinen österreichischen Pass besitzen, sind sie von Wahlen ausgeschlossen – was laut der Initiative die demokratische Mitbestimmung schwächt.
  • Gleiche Startchancen: Alle in Österreich geborenen Kinder sollen von Anfang an dieselben Rechte und Perspektiven haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
  • Entlastung der Behörden: Ein automatischer Erwerb bei der Geburt würde die Einbürgerungsbehörden von komplizierten Einzelfallprüfungen entlasten.

3. Prominente Unterstützung

Die Forderung wird von mehr als hundert bekannten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik unterstützt – darunter die Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, der frühere Bundeskanzler Franz Vranitzky, Ex-EU-Kommissar Franz Fischler sowie die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss.

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Wie ist das in Deutschland geregelt?

In Deutschland ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Geburt im Inland (das sogenannte Geburtsortprinzip oder Ius soli) seit dem Jahr 2000 im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert und im Sommer 2024 reformiert worden.

Die Regelung besagt im Wesentlichen:

  • Automatischer Erwerb: Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie in Deutschland geboren werden, selbst wenn beide Eltern keinen deutschen Pass besitzen.
  • Voraussetzungen für die Eltern: Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit einer bestimmten Zeit rechtmäßig ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlandhaben.
    • Seit der Reform im Juni 2024 liegt diese Frist bei 5 Jahren (davor waren es 8 Jahre).
    • Zudem muss dieser Elternteil ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen (z. B. eine Niederlassungserlaubnis oder ein Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger).
  • Mehrstaatigkeit (Doppelter Pass): Durch diese Regelung haben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern oft von Geburt an sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern als auch die deutsche. Früher mussten sich solche Kinder bis zu ihrem 21. Lebensjahr oft zwischen den Pass ihrer Eltern und dem deutschen Pass entscheiden (die sogenannte Optionspflicht). Diese Optionspflicht wurde in Deutschland mittlerweile komplett abgeschafft, sodass die Betroffenen in der Regel beide Pässe behalten dürfen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Geburt ganz normal beim Standesamt beurkundet, und das Kind erhält den deutschen Pass zusätzlich zu dem Pass, den es über die Herkunft der Eltern bekommt.

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Entwurf: Google Gemini, wird von Maximilian Stark redaktionell überarbeitet. Datum: 10.06.26, letztes Update: 23.10.26