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Wiener Bevölkerung ohne Wahlrecht

In Österreich ist das Wahlrecht an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft. Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürgerschaft dürfen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen. Ein immer größer werdender Teil der Wiener Bevölkerung ist daher von der wichtigsten Form der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Anfang 2024 durften 34,6 % der Bevölkerung im wahlfähigen Alter ab 16 Jahren nicht an Wahlen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen.

  • 65,4 % besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft und sind damit auf allen Ebenen wahlberechtigt
  • 15,0 % sind Bürger*innen anderer EU-Staaten und daher zumindest auf der Bezirksebene wahlberechtigt
  • 19,6 % haben die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates und dürfen daher auf keiner Ebene wählen

2020 waren die Nicht-Wahlberechtigten über 16 Jahren mit 30 % die größte Gruppe, gefolgt von den Nichtwählerinnen und -wählern mit 24 %. Erst an dritter Stelle stand mit 19 % die SPÖ. Die Nicht-Wahlberechtigten und die Nichtwähler machten also eine absolute Mehrheit aus!

Autor: Norbert Stute 02.04.25, Update: 26.04.25, lizenziert unter CC BY-SA 4.0

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