Ein Plakat für Menschenrechte auf einer Demo
Flickr | Rasande Tyskar - CC BY-NC 2.0

Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Gleichbehandlung und Teilhabe in allen Lebensbereichen. Diese Rechte sind in verschiedenen nationalen und internationalen Gesetzen verankert, wie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2008 in Österreich und Deutschland gilt.

Rechte

  • Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden. Dies umfasst den Zugang zu Bildung, Arbeit und öffentlichen Einrichtungen.
  • Barrierefreiheit: Öffentliche und private Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
  • Recht auf Arbeit: Unternehmen sind verpflichtet, eine bestimmte Quote von Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. In Österreich regelt dies das Behinderteneinstellungsgesetz.
  • Kündigungsschutz: Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, um ihre Beschäftigung zu sichern.
  • Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, über ihr Leben selbst zu entscheiden, einschließlich der Wahl ihres Wohnorts und ihrer Unterstützungsdienste.

Pflichten

  • Mitwirkung an der Integration: Menschen mit Behinderungen sind aufgefordert, aktiv an ihrer Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt mitzuwirken, soweit es ihnen möglich ist.
  • Einhaltung von Regeln: Wie alle Bürger:innen müssen auch Menschen mit Behinderungen die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.

Herausforderungen und Fortschritte
Trotz der rechtlichen Grundlagen gibt es in der Praxis oft noch Barrieren, wie mangelnde Barrierefreiheit oder Vorurteile. Organisationen wie der Österreichische Behindertenrat setzen sich für die konsequente Umsetzung der UN-BRK ein.

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Behindertenarbeit
Lebenshilfe Karlsruhe

Umsetzung und Fortschritte

Fortschritte

  • Rechtliche Grundlagen: Österreich hat die UN-BRK 2008 ratifiziert und nationale Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz eingeführt, um Diskriminierung zu bekämpfen.
  • Barrierefreiheit: Es gibt Fortschritte bei der Barrierefreiheit, insbesondere im öffentlichen Verkehr und bei öffentlichen Gebäuden.
  • Inklusionspakete: Maßnahmen wie das Inklusionspaket von 2017 und das Erwachsenenschutzrecht wurden positiv hervorgehoben.

Herausforderungen

  • Bildung: Das Bildungssystem wird als segregierend kritisiert. Es fehlt eine bundesweite Strategie für inklusive Bildung.
  • Barrierefreiheit: Trotz Fortschritten gibt es weiterhin Lücken, insbesondere bei Wohnbauten und Dienstleistungen.
  • De-Institutionalisierung: Es fehlt eine umfassende Strategie, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Institutionen zu ermöglichen.
  • Bewusstsein: Die UN bemängelt, dass das Bewusstsein für die Konvention in den Bundesländern unzureichend ist und die Umsetzung uneinheitlich erfolgt.

Fazit

Die UN hat Österreich in ihrem Bericht 2023 aufgefordert, die Bemühungen zu verstärken, insbesondere in den Bereichen Bildung, Barrierefreiheit und De-Institutionalisierung2. Es gibt also noch erheblichen Handlungsbedarf, um die Konvention vollständig umzusetzen.