Reservestärkungsgesetz

Reservestärkungsgesetz: Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit, um die Reserve bis 2033 auf 200.000 zu erhöhen. Mehr Planungssicherheit für Arbeitgeber.

Was ist das Reservestärkungsgesetz?

Das Reservestärkungsgesetz (ResStG) wurde am 1. Juli 2026 vom Bundeskabinett gebilligt und soll voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten. Kernpunkt ist die geplante Abschaffung der „doppelten Freiwilligkeit“, um Reservisten künftig verlässlich und verpflichtend für Übungen heranziehen zu können. Die Reserve soll so bis 2033 auf 200.000 Personen anwachsen.

📌 Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

  • Ende der doppelten Freiwilligkeit: Bisher konnten Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sowohl sie selbst als auch ihr Arbeitgeber zustimmten. Künftig wird eine verpflichtende Heranziehung zu Reservedienstleistungen (Übungen) möglich.
  • Bündelung im Reservistengesetz: Wesentliche Vorgaben und Dienstleistungsarten werden künftig in einem neu konzipierten Reservistengesetz zusammengefasst (bisher im Soldatengesetz verankert).
  • Schutz und Einbindung der Wirtschaft: Arbeitgeber sollen mehr Planungssicherheit erhalten. Heranziehungsbescheide müssen künftig acht statt vier Wochen vorher zugestellt werden, und Betriebe haben ein zweiwöchiges Stellungnahmerecht. Zudem sind verbesserte Kostenerstattungen und Förderbeträge (über das Arbeitsplatzschutzgesetz) für den Ausfall von Arbeitskräften vorgesehen.
  • Altersgrenzen und Ansprache: Die gezielte Kontaktaufnahme zu ehemaligen Soldatinnen und Soldaten (u. a. über Einwohnermeldeämter) läuft bereits an. Für spezielle Verwendungen (wie den Sanitätsdienst) soll die Altersgrenze für Übungen auf freiwilliger Basis auf bis zu 68 Jahre angehoben werden.

Entwurf: Google Gemini, Datum: 10.08.26