Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland wurde nicht abgeschafft, sondern ist seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt und nur für den Spannungs- oder Verteidigungsfall vorgesehen. Die rechtliche Grundlage ist weiterhin Artikel 12a des Grundgesetzes (GG), der die Pflicht zum Dienst in den Streitkräften oder im Zivilschutz vorsieht, allerdings für Frauen nur im Falle eines Verteidigungsfalls. Die Aussetzung wurde durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 beschlossen und gilt nur in Friedenszeiten.