Geldscheine in einer Waschmaschine
Flickr | Marco Verch - CC BY 4.0

Steuerhinterziehung in Österreich

Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft in Österreich | Erfahre mehr über Strafen, Selbstanzeige und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft.

Geldscheine in einer Waschmaschine
Flickr | Marco Verch - CC BY 4.0

➡️ Steuerhinterziehung in Österreich

In Österreich ist Steuerhinterziehung – offiziell „Abgabenhinterziehung“ – kein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Finanzvergehen. Die rechtliche Grundlage bildet das Finanzstrafgesetz (FinStrG). Wer vorsätzlich Steuern verkürzt, indem Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflichten verletzt werden, macht sich nach § 33 FinStrG strafbar. Typische Fälle sind die Nichtabgabe von Steuererklärungen, manipulierte Angaben zur Senkung der Steuerlast oder das Verschweigen von Einnahmen und Schwarzgeld.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem hinterzogenen Betrag und danach, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Bei vorsätzlicher Hinterziehung drohen Geldstrafen bis zum Doppelten des verkürzten Betrags. In schweren Fällen können zusätzlich Freiheitsstrafen von bis zu vier oder – bei besonders schweren Delikten – bis zu zehn Jahren verhängt werden. Bei grober Fahrlässigkeit sind Geldstrafen bis zur Höhe des verkürzten Betrags möglich.

Entscheidend für die strafrechtliche Einordnung sind sogenannte Wertgrenzen:

  • Bis 33.000 Euro entscheidet die Finanzstrafbehörde.
  • Ab 33.000 Euro ist ein Spruchsenat zuständig.
  • Ab 100.000 Euro fällt der Fall in die gerichtliche Zuständigkeit.
  • Ab 500.000 Euro spricht das Gesetz von schwerem Abgabenbetrug.

Auch die Verjährung verschärft sich bei Hinterziehung. Während die allgemeine steuerliche Verjährungsfrist meist fünf Jahre beträgt, verlängert sie sich bei hinterzogenen Abgaben auf zehn Jahre.

Eine besondere Rolle spielt die Selbstanzeige nach § 29 FinStrG. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Voraussetzung ist allerdings eine vollständige Offenlegung aller Verfehlungen, die rechtzeitige Meldung vor Entdeckung durch die Behörden sowie die fristgerechte Nachzahlung der offenen Steuern. Seit 2014 gilt außerdem: Wiederholte Selbstanzeigen für denselben Abgabenanspruch führen nicht mehr automatisch zur Straffreiheit.

Für Ermittlungen ist vor allem das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) zuständig. Schwerpunkte liegen unter anderem bei Umsatzsteuerbetrug, internationalen Finanzkonstruktionen, Glücksspiel sowie zunehmend im Bereich Kryptowährungen.

Tipp: Unsere Ressource zu Steuerbetrug in Deutschland

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Steuereinnahmen in Österreich von 2014 bis 2024
statista - CC BY-ND 3.0

Schaden für Staat und Gesellschaft

Die tatsächliche Dimension der Steuerhinterziehung in Österreich lässt sich nur schätzen. Experten unterscheiden zwischen den offiziell aufgedeckten Fällen und der wesentlich höheren „Steuerlücke“, also jenem Betrag, der dem Staat insgesamt durch illegale Hinterziehung und aggressive Steuervermeidung entgeht.

Schätzungen zufolge beläuft sich diese Steuerlücke auf jährlich rund 12 bis 15 Milliarden Euro. Allein auf Gewinnverschiebungen internationaler Konzerne und Vermögensverschleierung sehr wohlhabender Personen entfallen demnach etwa 1,7 bis 2 Milliarden Euro pro Jahr. Die entgangenen Einnahmen entsprechen rund 6,5 bis 8,5 Prozent des gesamten österreichischen Steueraufkommens.

Demgegenüber stehen die tatsächlich aufgedeckten Beträge. Das Amt für Betrugsbekämpfung sicherte laut eigenen Angaben nur:

  • rund 107 Millionen Euro im Jahr 2024 und gut 154 Millionen Euro im Jahr 2025.

Der wirtschaftliche Schaden hat auch gesellschaftliche Folgen. Fehlende Steuereinnahmen schränken staatliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und soziale Leistungen ein. Gleichzeitig entsteht ein Ungleichgewicht zwischen jenen, die ihre Abgaben ordnungsgemäß leisten, und jenen, die sich dem System entziehen.

Oft wird Steuerhinterziehung im öffentlichen Diskurs mit Sozialleistungsbetrug gleichgesetzt oder sogar in den Hintergrund gedrängt. Dabei zeigt ein Blick auf die Größenordnungen ein deutlich anderes Verhältnis: Beim Sozialbetrug wurde im Jahr 2024 ein Schaden von rund 23 Millionen Euro aufgedeckt. Die geschätzten Verluste durch Steuerhinterziehung und aggressive Steuervermeidung bewegen sich dagegen – je nach Studie und Berechnung – im Milliardenbereich und übersteigen den Schaden durch Sozialbetrug um ein Vielfaches. Dennoch prägen Debatten über vermeintlichen Missbrauch von Sozialleistungen häufig die politische und mediale Aufmerksamkeit.

Kritiker sehen darin eine Verschiebung der Prioritäten: Während Sozialhilfe-Empfänger staatlicher Leistungen oft streng kontrolliert werden und Einsparungen bei sozialen Ausgaben politisch leicht durchsetzbar sind, wird bei komplexen Konstruktionen zur Steuervermeidung und Steuerhinterziehung vermögender Privatpersonen oder großer Unternehmen deutlich seltener öffentlich zugespitzt diskutiert.

Der Vorwurf lautet, dass der Staat bei den finanziell Schwächeren besonders konsequent spart und kontrolliert, während bei den größten finanziellen Schäden oft strukturelle Lücken, aber auch fehlerhafte Ermittlungen und politische Einflussnahme eine wirksame Verfolgung erschweren. Dadurch entsteht bei vielen der Eindruck einer doppelten Maßmessung: harte Kontrollen nach unten, größere Zurückhaltung nach oben.

Statistik zum Verlust durch Cum-Ex in Europa
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Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte

Auch Österreich war von den internationalen Cum-Ex- und Cum-Cum-Steuerskandalen betroffen. Lange galt das Problem vor allem als deutsches Thema, inzwischen ist jedoch klar, dass auch der österreichische Staat erhebliche Schäden erlitten hat.

Beim Cum-Ex-Modell wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag in hoher Geschwindigkeit zwischen verschiedenen Akteuren gehandelt. Dadurch entstand der Eindruck, Kapitalertragsteuer sei mehrfach bezahlt worden, sodass sie vom Staat mehrfach rückerstattet wurde – obwohl sie tatsächlich nur einmal oder gar nicht entrichtet worden war.

Cum-Cum-Geschäfte funktionierten ähnlich, allerdings legalistisch raffinierter: Ausländische Investoren überließen ihre Aktien vorübergehend inländischen Banken, um steuerliche Vorteile bei Dividendenzahlungen auszunutzen. Lange bewegten sich diese Konstruktionen in einer rechtlichen Grauzone, inzwischen werden sie zunehmend ebenfalls als strafrechtlich relevant bewertet.

Das österreichische Finanzministerium schätzt den Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte auf 105 bis 108 Millionen Euro. Experten gehen allerdings von deutlich höheren Summen aus; vereinzelt ist sogar von einem möglichen Gesamtschaden im Milliardenbereich die Rede.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt mittlerweile umfangreiche Ermittlungen gegen zahlreiche Banken, Finanzdienstleister und weitere Beschuldigte. Ende 2024 wurden in einem der ersten großen österreichischen Cum-Ex-Verfahren bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Gleichzeitig geraten viele Verfahren unter Zeitdruck, weil bei älteren Fällen die Verjährungsfristen ablaufen.

Tipp: Unsere Ratgeber zu Steueroasen

Eine Demo für Umverteilung mit Bannern
Flickr | Uwe Hiksch - CC BY-NC-SA 2.0

Strafen und Konsequenzen

Die Sanktionen reichen – abhängig von Schadenshöhe und Vorsatz – von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.

Typische Beispiele:

  • Bei kleineren Erstvergehen werden häufig Geldstrafen verhängt, oft 30 bis 40 Prozent des hinterzogenen Betrags.
  • Ab etwa 100.000 Euro drohen neben hohen Geldstrafen auch Freiheitsstrafen.
  • Bei Summen über einer Million Euro gelten Haftstrafen als sehr wahrscheinlich.

In besonders schweren Fällen von Abgabenbetrug können Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Zusätzlich drohen Nachzahlungen, Verzugszinsen, Vermögensabschöpfungen und erhebliche Reputationsschäden.

Die österreichischen Behörden haben ihre Maßnahmen in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Das Amt für Betrugsbekämpfung wurde personell ausgebaut und arbeitet zunehmend international mit anderen Ermittlungsbehörden zusammen, insbesondere bei komplexen Finanz- und Steuerkonstruktionen.

Autor: Maximilian Stark 14.05.26, lizenziert unter CC BY-SA 4.0

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