Zivilgesellschaft bezeichnet einen Teilbereich der gesellschaftlichenÖffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit dienen.

Im engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft den Nonprofit-Bereich und die Advocacy von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Im weiteren Sinne werden auch Vereinsarbeit, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, Bürgerbeteiligung und -initiativen sowie Wohlfahrtsverbände und Stiftungen zur Zivilgesellschaft gezählt.