Die EU-Werte sind allen EU-Staaten gemeinsam und gewährleisten eine Gesellschaft, in der Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung und Gleichheit herrschen. Sie sind in Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union verankert.

"Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“ - Vertrag über die Europäische Union, Gemeinsame Bestimmungen, Artikel 2