Eine Demo für den Erhalt der Zivilklausel
Flickr | FrieKoop - CC BY 2.0

Zivilklausel in Österreich

Erfahre mehr über die Zivilklausel in Österreich und wie ethische Richtlinien und politische Rahmenbedingungen diese Thematik an Universitäten beeinflussen.

Eine Demo für den Erhalt der Zivilklausel
Flickr | FrieKoop - CC BY 2.0

Gibt es Zivilklauseln in Österreich?

An österreichischen Universitäten gibt es keine rechtsverbindlichen Zivilklauseln nach deutschem Vorbild. Weder das österreichische Universitätsgesetz (UG) noch die Satzungen der einzelnen Hochschulen enthalten explizite Rüstungs- oder Militärverbote für Forschung und Lehre.

Allerdings greifen in Österreich andere ethische Richtlinien und politische Rahmenbedingungen die Thematik auf.

Die Situation an österreichischen Hochschulen

  • Ethische Selbstverpflichtungen: Statt einer strikten Zivilklausel setzen Österreichs Universitäten auf unverbindlichere Leitbilder oder Ethik-Kommissionen. Die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) verfügt beispielsweise über eine Ethik-Charta, die gesellschaftliche Verantwortung und Nachhaltigkeit betont, was einer weichen Formulierung nahekommt.
  • Aktivismus und Initiativen: Es gibt in Österreich seit Jahren Studierenden- und Friedensinitiativen – wie die Initiative Studierende gegen Rüstungsforschung“ (STUGERU) –, die vehement die gesetzliche Einführung von Zivilklauseln an großen Forschungsstandorten wie der Universität Wien und der Technischen Universität Wien fordern.
  • Wachsende Debatte durch EU-Gelder: Durch europäische Förderprogramme im Rüstungs- und Verteidigungsbereich geraten auch österreichische Institute zunehmend in Erklärungsnot, wenn sie an Projekten mit potenziellem „Dual-Use“-Charakter (zivil und militärisch nutzbare Technologien) forschen.

Die Rolle der österreichischen Neutralität

In Österreich wird die Debatte stark durch die immerwährende Neutralität des Landes überlagert. Während in Deutschland das Argument der Landes- und Bündnisverteidigung (NATO) gegen die Zivilklausel ins Feld geführt wird, argumentieren Befürworter in Österreich, dass Rüstungsforschung an staatlich finanzierten Universitäten dem verfassungsrechtlichen Status der Neutralität widerspricht. Eine gesetzliche Pflicht zur zivilen Forschung wurde daraus politisch jedoch nie abgeleitet.

Tipp: Unser Ratgeber zur Zivilklausel in Deutschland

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An welchen konkreten EU-Verteidigungsprojekten sind österreichische Institute beteiligt?

Österreichische Universitäten, Kompetenzzentren und Forschungsinstitute beteiligen sich im Rahmen von Konsortien sehr erfolgreich an Ausschreibungen des Europäischen Verteidigungsfonds (European Defence Fund, EDF). Laut dem Österreichischen Forschungs- und Technologiebericht stieg die österreichische Erfolgsquote bei den EDF-Ausschreibungen zuletzt auf über 60 %.

Da die Institute meist an Grundlagenforschung oder Softwarelösungen arbeiten, handelt es sich primär um Dual-Use-Projekte oder technologische Unterstützungssysteme im Hintergrund.

Einige konkrete und prominente Beispiele für geförderte Verbundprojekte mit österreichischer Beteiligung:

1. Sichere Befehlsketten und Kommunikation (C4ISR)

  • Projekt BATTLEPAD: Hierbei geht es um die Entwicklung hochsicherer, mobiler Kommunikations- und Steuerungsgeräte für Endnutzer im militärischen Einsatz (Single end-user Device for Secure Command, Control and Communication). Bemerkenswert ist, dass dieses EDF-Projekt mit der österreichischen Firma Muse Electronics GmbH sogar einen heimischen Hauptkoordinator hat.
  • Militärische Cyber-Sicherheit: Ein Kernforschungsfeld, bei dem das AIT (Austrian Institute of Technology) als größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung Österreichs federführend in EU-Konsortien aktiv ist, um militärische Netzwerke gegen staatliche Hackerangriffe abzusichern.

2. Drohnentechnologie und Luftabwehr

  • Projekt STRATUS: Ein jüngeres EU-Leitprojekt im Rahmen der europäischen Verteidigungsinitiativen, das ein KI-gestütztes Cyber-Abwehrsystem speziell für Drohnenschwärme entwickelt.
  • Drohnen-Sensorik und Materialforschung: Institute wie die Joanneum Research (Steiermark) sowie Institute der TU Graz und TU Wien forschen an Sensortechnologien, Bildverarbeitung für unbemannte Systeme (UAVs) und der Vereisungsprävention an militärischen Luftfahrzeugen.

3. Satellitenaufklärung und Weltraum-Sicherheit (Space Shield)

Österreichische Institute und Technologie-Dienstleister (wie das CEST Kompetenzzentrum oder Teilinstitute österreichischer Universitäten) arbeiten an EU-Projekten für das sogenannte European Space Shield. Geforscht wird an:

  • Schutzmechanismen für europäische Militärsatelliten vor Weltraummüll oder gezielten Angriffen.
  • Quantenverschlüsselung für abhörsichere Satellitenkommunikation zwischen EU-Armeen.

Die forschungsstrategische Einbettung in Österreich

Um die Chancen österreichischer Forscher auf EU-Ebene zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) das nationale Verteidigungsforschungsprogramm FORTE ins Leben gerufen. FORTE dient explizit dazu, heimische Institute im wehrtechnischen Bereich aufzubauen und als Sprungbrett für die millionenschweren Ausschreibungen des Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) zu nutzen.

Die Abwicklung dieser Anträge wird in Österreich offiziell über die staatliche Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) organisiert.

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Was sind die Forderungen der österreichischen Studierendenschaft?

Die Forderungen der österreichischen Studierendenschaft (vertreten durch die Österreichische Hochschüler_innenschaft – ÖH sowie spezifische studentische Friedensinitiativen wie STUGERU) zielen primär darauf ab, Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen komplett zu verbieten und vollkommene Transparenz bei Drittmitteln herzustellen.

Während die ÖH-Bundesvertretung das Thema als generelle politische Leitlinie führt, beschließen lokale Universitätsvertretungen (wie die ÖH Uni Wien oder die HTU Graz) konkrete Anträge zur Verschärfung hochschulinterner Regeln.

Die zentralen Kernforderungen im Überblick:

1. Gesetzliche oder satzungsmäßige Verankerung einer Zivilklausel

  • Verbindliche Verbote statt Richtlinien: Die Studierendenschaft fordert, dass Universitäten eine strikte Zivilklausel direkt in ihrer Universitäts-Satzung oder Grundordnung verankern. Reine „Ethik-Leitlinien“ oder unverbindliche Charta-Formulierungen werden als wirkungslos kritisiert.
  • Erweiterung auf Dual-Use-Technologien: In neueren Beschlüssen – wie etwa im März 2026 durch die Hochschulvertretung der TU Graz – fordert die ÖH explizit, dass Zivilklauseln auch sogenannte Dual-Use-Güter (Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können) abdecken müssen. Forschung an Technologien, die absehbar im Krieg eingesetzt werden könnten, soll proaktiv blockiert werden.

2. Volle Transparenz bei Drittmitteln und Kooperationen

  • Offenlegung aller Verträge: Die Studierendenschaft kritisiert die zunehmende Intransparenz, die durch die Vergabe militärischer oder privater Gelder entsteht. Verträge mit Rüstungskonzernen, dem Verteidigungsministerium (z. B. über das FORTE-Programm) oder aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) müssen nach Ansicht der ÖH lückenlos offengelegt werden.
  • Kein „Sponsoring“ durch Wehrtechnik: Konzerne aus dem Sicherheits- und Rüstungssektor sollen von Karrieremessen an Universitäten ausgeschlossen werden, und es darf kein Sponsoring von Hörsälen oder Stiftungsprofessuren durch wehrtechnische Betriebe geben.

3. Keine Einbindung in EU-Militärprojekte und Verteidigungsforschung

  • Wahrung der österreichischen Neutralität: Die ÖH argumentiert auf politischer Ebene häufig mit der immerwährenden Neutralität Österreichs. Universitäten, die durch Steuergelder finanziert werden, dürften sich nicht an der technologischen Aufrüstung von EU-Armeen oder NATO-Strukturen beteiligen.
  • Ausstieg aus dem EDF: Es wird gefordert, dass sich staatliche Institute nicht mehr an den Ausschreibungen des Europäischen Verteidigungsfonds beteiligen, da das vorrangige Ziel dieser Programme die Steigerung der militärischen Schlagkraft und die Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie ist.

4. Demokratisierung der Ethikkommissionen

  • Einbindung von Studierenden: In den bestehenden universitären Ethikkommissionen wird eine stärkere, stimmberechtigte Vertretung von Studierenden gefordert. Studentische Vertreter sollen das Recht haben, potenziell kritische Forschungsprojekte offiziell prüfen zu lassen und im Zweifelsfall ein Veto einzulegen.

Autor: Dr. Norbert Stute mithilfe von Google Gemini, Datum: 22.05.26

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