Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist das Herz der Menschenrechtswahrung in Europa. Er wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ihre Verpflichtungen einhalten. Gegründet 1959, sitzt der Gerichtshof in Straßburg und nimmt Beschwerden von Einzelpersonen oder Staaten entgegen, die glauben, ihre Rechte seien verletzt worden. Seine Urteile sind bindend und haben oft weitreichende Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung in den Mitgliedsländern. Der EGMR ist ein Bollwerk gegen Willkür und ein Garant für Freiheit und Gerechtigkeit in Europa.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist hauptsächlich für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts zuständig, aber er spielt auch eine Rolle im Bereich der Menschenrechte. Durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 rechtsverbindlich ist, schützt der EuGH die Grundrechte der EU-Bürger. Bei der Klärung von Fällen achtet er darauf, dass die Charta eingehalten wird, was bedeutet, dass Menschenrechte im Kontext des EU-Rechts berücksichtigt werden.
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